Gewässerdienst Angelsee Stapelfeld
Im Jahr 2025 haben wir erneut zwei Gewässerdienste am See in Stapelfeld durchgeführt. Der Schwerpunkt lag diesmal auf Baumarbeiten auf dem Gelände, dem Zurückschneiden der Uferbepflanzung sowie der Installation neuer Bänke rund um den See. Außerdem haben wir den vorhandenen Tisch am Gewässer erneuert.
Leider war die Beteiligung der Mitglieder in diesem Jahr deutlich geringer als in der Vergangenheit. Dadurch mussten die anfallenden Arbeiten von weniger Personen übernommen werden, was die Belastung für die Anwesenden spürbar erhöht hat. Wir möchten daher eindringlich darum bitten, im kommenden Jahr mindestens an einem Gewässerdienst teilzunehmen. Ab 2026 werden wir eine Teilnehmerliste führen, um nachvollziehen zu können, welche und wie viele Mitglieder sich an der Arbeit am See beteiligen. Das Gewässer ist ein Gemeinschaftsprojekt, das nur gemeinsam erhalten und entwickelt werden kann.
Positiv ist zu vermerken, dass sich die Abfallsituation am See seit dem Abbau der Mülltonnen deutlich verbessert hat, auch wenn vereinzelt weiterhin Müll rund um den See zu finden ist.
Der erste Fischbesatz 2025 erfolgte mit 170 kg Forellen. Ein weiterer Besatz im September war jedoch nicht möglich, da der Wasserstand im See ein kritisch niedriges Niveau erreicht hatte und die Überlebenschancen für die Fische zu gering gewesen wären. Durch die Regenfälle in den letzten Wochen des Jahres hat sich die Situation deutlich entspannt, der Wasserstand liegt wieder im normalen Bereich, somit konnten wir noch vor Weihnachten einen weiteren Besatz mit Forellen durchführen.
Für das Gewässer in Stapelfeld planen wir zudem folgende Anpassungen und Maßnahmen:
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Anpassung der Gewässerordnung mit Einführung einer Fangbegrenzung von 10 Fischen pro Tag und Person. Wir möchten sicherstellen, dass alle Mitglieder die Chance haben, Fische zu fangen. Bei wiederholten Verstößen soll es zum Entzug der Lizenz für den See in Stapelfeld geben.
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Anbringen neuer Informationsschilder rund um den See, die auf die Pflicht zur Müllmitnahme sowie auf die ausschließliche Nutzung durch Vereinsmitglieder hinweisen.
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Klares Verbot offener Feuer auf dem Gelände: Offenes Feuer ist an der Liegenschaft weiterhin strikt untersagt. Leider stellen wir immer wieder fest, dass diese Regel missachtet wird.







